Neues in Sachen Jonas B.: Strafbefehl
Über die causa Jonas B. haben wir ja mehrfach berichtet. Einem unschuldigen, (jedenfalls juristisch) netten PARTEIgenossen wurde ein böswilliges, faschistoides Hausverbot im öfentlichen Raum ausgesprochen. Natürlich hielt er sich als gutes Mitglied der Nürnberger Sponti-Abteilung der PARTEI nicht an dieses. Resultat ist untenstehender Strafbefehl über einen Gesamtbetrag, den der Hartz IV-empfangende Sozialtechnologie (Eigenbezeichnung) nicht aufbringen kann:
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Sehr kleinlich das alles -als ob es nicht Wichtigeres gäbe, denn Kleinigkeiten zu verfolgen und daraufhin auch Menschen.
Darauf wird schon geachtet, während gleichzeitig in der WISO, wenigstens in der “Oberen”, diese ganze Wirtschaftsliberalität -eher Freizügigkeit gelehrt wird, welche die ganze Welt jetzt fast in Atemlosigkeit hält. Die kleinliche Beträge werden als Strafe verhängt damit der Staat sich sein Gewissen reinwäscht, weil er an die grösseren, speziell finanziellen Vergehen mit enormen Beträgen nicht ran will
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